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L82000 BauordnungRechtssatz
Zur Frage der gehörigen verkehrsmäßigen Erschließung des Bauplatzes und der Zufahrt zu den vorgesehenen Parkplätzen kommt dem Nachbarn kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht zu (Hinweis E vom 5. Juli 2007, 2005/06/0268).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009060204.X04Im RIS seit
27.10.2011Zuletzt aktualisiert am
18.11.2011