Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §56;Rechtssatz
Eine Änderung der Rechtslage beendet nicht in jedem Fall die Rechtskraft früherer Bescheide. Vielmehr ist im Fall einer Änderung der Rechtslage anhand der neuen Rechtslage zu untersuchen, ob der Gesetzgeber damit rechtskräftige Bescheide abändern oder aufheben wollte. Die Tir FlVfLGNov 2010, insbesondere ihr § 33, enthält keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Gesetzgeber die Rechtskraft früherer Bescheide, mit denen Grundstücke in eine der Kategorien agrargemeinschaftlicher Grundstücke nach den flurverfassungsrechtlichen Vorschriften eingestuft wurden, beseitigen wollte. Die Annahme, der Gesetzgeber habe in die Rechtskraft solcher Bescheide eingreifen wollen, verbietet sich umso mehr, als er nicht einmal die Rechtskraft jener Bescheide angetastet hat, die vor dem Hintergrund des VfGH-Erkenntnisses, VfSlg 18446, Anlass für die Tir FlvfLGNov 2010 waren, nämlich jene Bescheide, mit denen Gemeindegut in das Eigentum von Agrargemeinschaften übertragen wurde. Bei der Prüfung, ob Grundstücke "vormals im Eigentum einer Gemeinde gestanden sind" (§ 33 Abs 2 lit c Z 2 Tir FlVfLG 1996) sind daher Bescheide, die diese Frage rechtskräftig entschieden haben, zu beachten.Eine Änderung der Rechtslage beendet nicht in jedem Fall die Rechtskraft früherer Bescheide. Vielmehr ist im Fall einer Änderung der Rechtslage anhand der neuen Rechtslage zu untersuchen, ob der Gesetzgeber damit rechtskräftige Bescheide abändern oder aufheben wollte. Die Tir FlVfLGNov 2010, insbesondere ihr Paragraph 33,, enthält keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Gesetzgeber die Rechtskraft früherer Bescheide, mit denen Grundstücke in eine der Kategorien agrargemeinschaftlicher Grundstücke nach den flurverfassungsrechtlichen Vorschriften eingestuft wurden, beseitigen wollte. Die Annahme, der Gesetzgeber habe in die Rechtskraft solcher Bescheide eingreifen wollen, verbietet sich umso mehr, als er nicht einmal die Rechtskraft jener Bescheide angetastet hat, die vor dem Hintergrund des VfGH-Erkenntnisses, VfSlg 18446, Anlass für die Tir FlvfLGNov 2010 waren, nämlich jene Bescheide, mit denen Gemeindegut in das Eigentum von Agrargemeinschaften übertragen wurde. Bei der Prüfung, ob Grundstücke "vormals im Eigentum einer Gemeinde gestanden sind" (Paragraph 33, Absatz 2, Litera c, Ziffer 2, Tir FlVfLG 1996) sind daher Bescheide, die diese Frage rechtskräftig entschieden haben, zu beachten.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010070163.X07Im RIS seit
07.11.2011Zuletzt aktualisiert am
30.11.2011