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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2011/07/0050 E 30. Juni 2011 RS 7Stammrechtssatz
Wegen des neu herausgebildeten Tatbestands des § 33 Abs 2 lit c Z 2 FlVfLG Tir 1996 (durch die FlVfLGNov Tir 2010) und der daran geknüpften weiteren Rechtsfolgen besteht ein Feststellungsinteresse der Agrargemeinschaften - aber auch der Gemeinden - daran, welche Qualifikation ihre agrargemeinschaftlichen Grundstücke aufweisen (Hinweis E 30. Juni 2011, 2010/07/0091). Diese Feststellung hat sich aber - mangels Änderung der entscheidungswesentlichen Begriffe des Gemeindegutes bzw. des Gutes der Nutzungsberechtigten - an den bisher ergangenen rechtskräftigen und bindenden Feststellungen der Qualifikation der agrargemeinschaftlichen Grundstücke zu orientieren. (Hier: Die Verwaltungsbehörden, aber auch der VwGH waren an die rechtskräftige Feststellung, es liege im Zeitpunkt der Übertragung in Bezug auf die unverteilten Wälder gemeinsames Gut der Nutzungsberechtigten und kein Gemeindegut vor, gebunden.)Wegen des neu herausgebildeten Tatbestands des Paragraph 33, Absatz 2, Litera c, Ziffer 2, FlVfLG Tir 1996 (durch die FlVfLGNov Tir 2010) und der daran geknüpften weiteren Rechtsfolgen besteht ein Feststellungsinteresse der Agrargemeinschaften - aber auch der Gemeinden - daran, welche Qualifikation ihre agrargemeinschaftlichen Grundstücke aufweisen (Hinweis E 30. Juni 2011, 2010/07/0091). Diese Feststellung hat sich aber - mangels Änderung der entscheidungswesentlichen Begriffe des Gemeindegutes bzw. des Gutes der Nutzungsberechtigten - an den bisher ergangenen rechtskräftigen und bindenden Feststellungen der Qualifikation der agrargemeinschaftlichen Grundstücke zu orientieren. (Hier: Die Verwaltungsbehörden, aber auch der VwGH waren an die rechtskräftige Feststellung, es liege im Zeitpunkt der Übertragung in Bezug auf die unverteilten Wälder gemeinsames Gut der Nutzungsberechtigten und kein Gemeindegut vor, gebunden.)
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010070163.X06Im RIS seit
07.11.2011Zuletzt aktualisiert am
30.11.2011