RS Vwgh 2011/10/13 2010/07/0162

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Veröffentlicht am 13.10.2011
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Wurde in einem rechtskräftig gewordenen wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid als Sicherheitsleistung die Vorlage eines Bankhaftbriefes bis zu einem bestimmten Datum vorgeschrieben und angeordnet, dass vor dem nachweislichen Einlangen der Bankgarantie bei der Beh nicht mit den Bauarbeiten begonnen werden darf, dann ist die Beh nach wiederholter Mahnung auch dann zum Entzug der wasserrechtlichen Bewilligung berechtigt, wenn der Bewilligungsinhaber von der Bewilligung noch keinen Gebrauch gemacht hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2010070162.X04

Im RIS seit

11.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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