RS Vwgh 2011/10/13 2008/22/0901

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.10.2011
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §24;
NAG 2005 §41;
  1. AuslBG § 24 heute
  2. AuslBG § 24 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2022
  3. AuslBG § 24 gültig von 01.10.2017 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 66/2017
  4. AuslBG § 24 gültig von 01.01.2006 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2005
  5. AuslBG § 24 gültig von 01.01.2003 bis 31.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/2002
  6. AuslBG § 24 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 78/1997
  7. AuslBG § 24 gültig von 01.07.1988 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 231/1988

Rechtssatz

Dass Investitionen in ein Unternehmen erfolgen, ist für sich noch nicht ausreichend, um einen Transfer von Investitionskapital im Sinn § 24 AuslBG darstellen zu können. Der Fremde hat aber weder nachgewiesen noch in der Beschwerde behauptet, dass es sich bei dem in Rede stehenden Betrag um von ihm vom Ausland aus nach Österreich transferierte Gelder gehandelt hätte, oder dass das aus den Darlehen resultierende Rückzahlungsaufkommen aus vom Ausland nach Österreich transferierten Geldern stamme.Dass Investitionen in ein Unternehmen erfolgen, ist für sich noch nicht ausreichend, um einen Transfer von Investitionskapital im Sinn Paragraph 24, AuslBG darstellen zu können. Der Fremde hat aber weder nachgewiesen noch in der Beschwerde behauptet, dass es sich bei dem in Rede stehenden Betrag um von ihm vom Ausland aus nach Österreich transferierte Gelder gehandelt hätte, oder dass das aus den Darlehen resultierende Rückzahlungsaufkommen aus vom Ausland nach Österreich transferierten Geldern stamme.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2008220901.X01

Im RIS seit

11.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten