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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AuslBG §2 Abs5;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2008/22/0851Rechtssatz
Zur Beurteilung, ob eine beabsichtigte selbständige Tätigkeit zur Stellung als Schlüsselkraft führt, ist es nicht geboten zu prüfen, ob der betreffende Fremde die in § 2 Abs. 5 AuslBG genannten Voraussetzungen, ungeachtet dessen, dass mitunter fallbezogen einige der dort genannten Aspekte auch für die Beurteilung nach § 24 AuslBG Relevanz erlangen können, erfüllt.Zur Beurteilung, ob eine beabsichtigte selbständige Tätigkeit zur Stellung als Schlüsselkraft führt, ist es nicht geboten zu prüfen, ob der betreffende Fremde die in Paragraph 2, Absatz 5, AuslBG genannten Voraussetzungen, ungeachtet dessen, dass mitunter fallbezogen einige der dort genannten Aspekte auch für die Beurteilung nach Paragraph 24, AuslBG Relevanz erlangen können, erfüllt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008220850.X01Im RIS seit
11.11.2011Zuletzt aktualisiert am
23.12.2011