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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1152;Rechtssatz
Im Falle einer Zurverfügungstellung von Arbeitskräften ist es unerheblich, ob der Beschäftiger mit dem Verleiher Unentgeltlichkeit der Überlassung vereinbart hat (vgl. E 15. September 2011, 2009/09/0197).Im Falle einer Zurverfügungstellung von Arbeitskräften ist es unerheblich, ob der Beschäftiger mit dem Verleiher Unentgeltlichkeit der Überlassung vereinbart hat vergleiche E 15. September 2011, 2009/09/0197).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009090256.X01Im RIS seit
25.11.2011Zuletzt aktualisiert am
07.12.2011