RS Vwgh 2011/10/14 2009/09/0250

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Veröffentlicht am 14.10.2011
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ein Ausforschungsbeweis, "unter welchen Umständen die von den Ausländern getätigten Arbeiten verrichtet wurden", ist kein zulässiger Gegenstand eines Beweisantrags (Hinweis E 15. September 2011, 2009/09/0197).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Ablehnung eines Beweismittels

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009090250.X01

Im RIS seit

25.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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