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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ein Ausforschungsbeweis, "unter welchen Umständen die von den Ausländern getätigten Arbeiten verrichtet wurden", ist kein zulässiger Gegenstand eines Beweisantrags (Hinweis E 15. September 2011, 2009/09/0197).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Ablehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009090250.X01Im RIS seit
25.11.2011Zuletzt aktualisiert am
16.12.2011