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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/09/0323 E 25. März 2010 RS 1Stammrechtssatz
Das bloße Vertrauen auf die Tätigkeit seiner Steuerberaterin - allein zur Entlastung des als Arbeitgeber zu qualifizierenden Empfängers von durch Ausländer erbrachten Leistungen - reicht nicht aus, die Einhaltung der Bestimmungen des AuslBG sicherzustellen. Dass der Arbeitgeber sich bei der Frage der Anwendbarkeit des AuslBG auf die von ihm verwirklichten Sachverhalte auf seine Steuerberaterin "blind" verlassen hat, ändert jedenfalls an der von ihm zu verantwortenden Fahrlässigkeit nichts und bedeutet auch keine Überspannung der an ihn als Gewerbetreibenden zu stellenden Sorgfaltspflicht.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009090246.X01Im RIS seit
23.11.2011Zuletzt aktualisiert am
16.12.2011