Index
L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
BDG 1979 §112 Abs4 impl;Rechtssatz
Vom suspendierten Beamten kann erwartet werden, dass er Bestandteile seines Vermögens zur Sicherung seines Lebensunterhaltes heranzieht und bei bestehenden Kreditverbindlichkeiten - etwa durch eine Änderung der Ratenvereinbarung - eine Verbesserung seiner Einkommenssituation erwirkt (vgl.E 6. März 2008, 2007/09/0142).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008090155.X06Im RIS seit
19.12.2011Zuletzt aktualisiert am
05.01.2012