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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/09/0285 E 18. Februar 1993 RS 2Stammrechtssatz
Der VwGH teilt nicht die Auffassung des Beschuldigten, wonach eine "Urlaubsreise" eines Beamten während eines Krankenstandes nur einen geringen Schuldgehalt erkennen lasse und keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich ziehe, weil gegen diese Annahme sowohl die negative Beispielswirkung für den Dienstbetrieb als auch der berechtigte Unmut der Öffentlichkeit sprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008090021.X01Im RIS seit
25.11.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015