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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §48a Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2010/12/0203 E 17. Oktober 2011 RS 1Stammrechtssatz
Bei der Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit gemäß § 50a BDG 1979 ist zu prüfen, ob der durch die Bewilligung der Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit bedingte Ausfall an Arbeitskraft des Beamten durch Mehrdienstleistungen anderer Beamter seiner Dienststelle verkraftet werden könnte (Hinweis E vom 29. April 2011, 2010/12/0064). In diesem Zusammenhang besteht grundsätzlich ein wichtiges dienstliches Interesse an der Vermeidung eines übermäßigen Ansteigens von Überstundenleistungen anderer Beamter dieser Dienststelle (Hinweis E vom 12. Mai 2010, 2009/12/0040 und 2009/12/0044).Bei der Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit gemäß Paragraph 50 a, BDG 1979 ist zu prüfen, ob der durch die Bewilligung der Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit bedingte Ausfall an Arbeitskraft des Beamten durch Mehrdienstleistungen anderer Beamter seiner Dienststelle verkraftet werden könnte (Hinweis E vom 29. April 2011, 2010/12/0064). In diesem Zusammenhang besteht grundsätzlich ein wichtiges dienstliches Interesse an der Vermeidung eines übermäßigen Ansteigens von Überstundenleistungen anderer Beamter dieser Dienststelle (Hinweis E vom 12. Mai 2010, 2009/12/0040 und 2009/12/0044).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010120206.X01Im RIS seit
21.11.2011Zuletzt aktualisiert am
28.12.2011