Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1994;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Entziehung der Gewerbeberechtigung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Berechtigung zur Ausübung des Gastgewerbes an einem näher bestimmten Standort infolge schwerwiegender Verstöße gegen die im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften und Schutzinteressen (Verstöße gegen Hygienevorschriften; Änderung oder Betrieb der Betriebsanlage ohne die erforderliche Berechtigung; Nichteinhaltung von Auflagen, Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern ohne Bewilligung) entzogen. Auf dieser Grundlage stehen der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung im vorliegenden Fall unter Berücksichtigung der festgestellten Verstöße gegen Hygienevorschriften, gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie gegen Vorschriften zum Schutz der Interessen von Nachbarn zwingende öffentliche Interessen entgegen (vgl. zum Ganzen etwa den hg. Beschluss vom 22. Dezember 2009, Zl. AW 2009/04/0051)Nichtstattgebung - Entziehung der Gewerbeberechtigung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Berechtigung zur Ausübung des Gastgewerbes an einem näher bestimmten Standort infolge schwerwiegender Verstöße gegen die im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften und Schutzinteressen (Verstöße gegen Hygienevorschriften; Änderung oder Betrieb der Betriebsanlage ohne die erforderliche Berechtigung; Nichteinhaltung von Auflagen, Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern ohne Bewilligung) entzogen. Auf dieser Grundlage stehen der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung im vorliegenden Fall unter Berücksichtigung der festgestellten Verstöße gegen Hygienevorschriften, gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie gegen Vorschriften zum Schutz der Interessen von Nachbarn zwingende öffentliche Interessen entgegen vergleiche zum Ganzen etwa den hg. Beschluss vom 22. Dezember 2009, Zl. AW 2009/04/0051)
Schlagworte
Zwingende öffentliche Interessen Besondere Rechtsgebiete GewerberechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:AW2011040033.A01Im RIS seit
16.03.2012Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012