Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §31 Abs1 Z5;Rechtssatz
Eine von der Auffassung des Bf abweichende Rechtsauffassung des abgelehnten Richters über die Gründe, aus denen die Verfahrenshilfe nicht zu gewähren bzw. ein diesbezüglicher zuvor ergangener Verbesserungsauftrag erfolgt ist, vermag nicht zu begründen, dass dieser Richter sich nicht ausschließlich von sachlichen Motiven habe leiten lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011020304.Y01Im RIS seit
03.01.2012Zuletzt aktualisiert am
15.03.2013