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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Mit dem allgemein bezeichneten Recht auf "Durchführung eines ordnungsgemäßen Verfahrens" oder auf "rechtmäßige Anwendung der gesetzlichen Vorschriften" wurde im Ergänzungsschriftsatz ein subjektives Recht, in dem der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid verletzt worden wäre (Beschwerdepunkte nach § 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG), nicht bestimmt zur Darstellung gebracht (vgl. für viele z.B. das hg. Erkenntnis vom 15. Dezember 2010, 2007/13/0077, sowie die hg. Beschlüsse vom 4. August 2010, 2010/13/0081, und vom 25. November 2010, 2010/15/0163).Mit dem allgemein bezeichneten Recht auf "Durchführung eines ordnungsgemäßen Verfahrens" oder auf "rechtmäßige Anwendung der gesetzlichen Vorschriften" wurde im Ergänzungsschriftsatz ein subjektives Recht, in dem der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid verletzt worden wäre (Beschwerdepunkte nach Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 4, VwGG), nicht bestimmt zur Darstellung gebracht vergleiche für viele z.B. das hg. Erkenntnis vom 15. Dezember 2010, 2007/13/0077, sowie die hg. Beschlüsse vom 4. August 2010, 2010/13/0081, und vom 25. November 2010, 2010/15/0163).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011130105.X02Im RIS seit
09.03.2012Zuletzt aktualisiert am
12.03.2012