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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §293;Rechtssatz
Für die Berechnung ausreichender Unterhaltsmittel ist jenes Einkommen maßgeblich, das dann erzielt wird, wenn dem Fremden der begehrte Aufenthaltstitel erteilt wird (vgl. E 5. Mai 2011, 2008/22/0274).Für die Berechnung ausreichender Unterhaltsmittel ist jenes Einkommen maßgeblich, das dann erzielt wird, wenn dem Fremden der begehrte Aufenthaltstitel erteilt wird vergleiche E 5. Mai 2011, 2008/22/0274).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009180122.X02Im RIS seit
17.11.2011Zuletzt aktualisiert am
08.05.2018