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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §74;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/04/0130 E 27. Jänner 2006 RS 6Stammrechtssatz
Die Behörde hat alleine vom beantragten Projekt einschließlich der vom Antragsteller vorgelegten Betriebsbeschreibung auszugehen und darf nicht auf einen allfälligen, tatsächlichen Betrieb der Anlage abstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009040292.X01Im RIS seit
25.11.2011Zuletzt aktualisiert am
23.12.2011