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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §20;Rechtssatz
Die Inanspruchnahme der Haftung in Ausübung des Ermessens ist mit dem derzeitigen, im Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides vorhandenen Vermögen nicht begrenzt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 28. Mai 2008, Zl. 2006/15/0007).Die Inanspruchnahme der Haftung in Ausübung des Ermessens ist mit dem derzeitigen, im Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides vorhandenen Vermögen nicht begrenzt vergleiche das hg. Erkenntnis vom 28. Mai 2008, Zl. 2006/15/0007).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011160070.X04Im RIS seit
14.12.2011Zuletzt aktualisiert am
24.07.2012