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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Mit dem "Recht auf richtige Anwendung der Bestimmungen der BAO" wird ein subjektives Recht nicht bestimmt bezeichnet (vgl. etwa den hg. Beschluss vom 24. Februar 2011, Zl. 2011/16/0013).Mit dem "Recht auf richtige Anwendung der Bestimmungen der BAO" wird ein subjektives Recht nicht bestimmt bezeichnet vergleiche etwa den hg. Beschluss vom 24. Februar 2011, Zl. 2011/16/0013).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011160070.X01Im RIS seit
14.12.2011Zuletzt aktualisiert am
24.07.2012