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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Die Pflichtverletzung ist zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten der in Rede stehenden Abgabenschuldigkeiten zu prüfen und auch die von der Abgabenbehörde geforderte Liquiditätsaufstellung und der Nachweis der Gläubigergleichbehandlung müssen sich auf diese Zeitpunkte beziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011160064.X03Im RIS seit
13.12.2011Zuletzt aktualisiert am
10.04.2012