RS Vwgh 2011/11/9 2011/16/0064

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Veröffentlicht am 09.11.2011
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Pflichtverletzung ist zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten der in Rede stehenden Abgabenschuldigkeiten zu prüfen und auch die von der Abgabenbehörde geforderte Liquiditätsaufstellung und der Nachweis der Gläubigergleichbehandlung müssen sich auf diese Zeitpunkte beziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2011160064.X03

Im RIS seit

13.12.2011

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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