Index
L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §52;Rechtssatz
Wohnbauten sind in reinen Wohngebieten (§ 23 Abs. 5 lita Stmk ROG 1974) schlechthin zulässig. Die von einem Wohnhaus im Wohngebiet typischerweise ausgehenden Immissionen sind von Nachbarn hinzunehmen. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens betreffend derartige Immissionen (hier: Kindergartenlärm) ist, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalles vorliegen sollten, nicht erforderlich (Hinweis E vom 18. Mai 1995, 95/06/0095, mwN).Wohnbauten sind in reinen Wohngebieten (Paragraph 23, Absatz 5, lita Stmk ROG 1974) schlechthin zulässig. Die von einem Wohnhaus im Wohngebiet typischerweise ausgehenden Immissionen sind von Nachbarn hinzunehmen. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens betreffend derartige Immissionen (hier: Kindergartenlärm) ist, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalles vorliegen sollten, nicht erforderlich (Hinweis E vom 18. Mai 1995, 95/06/0095, mwN).
Schlagworte
Sachverständiger Entfall der Beiziehung Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011060125.X02Im RIS seit
05.12.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015