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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/07/0061 E 17. Oktober 2002 RS 3Stammrechtssatz
Für eine Parteistellung Dritter im Verfahren schon zur Erlassung eines gewässerpolizeilichen Auftrages besteht aus Rechtsschutzgründen kein Bedarf, sofern in einem gewässerpolizeilichen Auftrag nicht auch schon eine konkrete Duldungsverpflichtung des betroffenen Dritten unmissverständlich ausgesprochen wird (Hinweis B 23.06.1992, 92/07/0023).
Schlagworte
WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011070135.X03Im RIS seit
13.12.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015