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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
§ 72 Abs. 1 WRG 1959 begründet eine Legalservitut, die eine vorübergehende und die Substanz nicht beeinträchtigende Benutzung benachbarter Grundstücke ohne Zustimmung des betroffenen Eigentümers und ohne wasserrechtliches Verfahren ermöglicht. Allerdings kann diese Verpflichtung rechtens erst auf Grund eines die Duldungsverpflichtung konkret aussprechenden Bescheides umgesetzt werden (vgl. E 17. Dezember 2009, 2007/07/0008).Paragraph 72, Absatz eins, WRG 1959 begründet eine Legalservitut, die eine vorübergehende und die Substanz nicht beeinträchtigende Benutzung benachbarter Grundstücke ohne Zustimmung des betroffenen Eigentümers und ohne wasserrechtliches Verfahren ermöglicht. Allerdings kann diese Verpflichtung rechtens erst auf Grund eines die Duldungsverpflichtung konkret aussprechenden Bescheides umgesetzt werden vergleiche E 17. Dezember 2009, 2007/07/0008).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011070135.X01Im RIS seit
13.12.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015