RS Vwgh 2011/11/10 2010/07/0008

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Veröffentlicht am 10.11.2011
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/07/0088 E 16. November 1995 RS 2

Stammrechtssatz

Welche Widmung für ein Grundstück im Flächenwidmungsplan besteht, ist für die Anwendung des § 39 Abs 1 WRG ohne Bedeutung.Welche Widmung für ein Grundstück im Flächenwidmungsplan besteht, ist für die Anwendung des Paragraph 39, Absatz eins, WRG ohne Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2010070008.X05

Im RIS seit

01.12.2011

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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