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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §138;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/07/0038 E 13. Dezember 2007 RS 8Stammrechtssatz
Die Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages im Grunde des § 39 WRG 1959 setzt eine willkürliche Veränderung der natürlichen Abflussverhältnisse voraus, die dann nicht vorliegt, wenn die Maßnahmen etwa durch eine wasserrechtliche Bewilligung gedeckt sind.Die Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages im Grunde des Paragraph 39, WRG 1959 setzt eine willkürliche Veränderung der natürlichen Abflussverhältnisse voraus, die dann nicht vorliegt, wenn die Maßnahmen etwa durch eine wasserrechtliche Bewilligung gedeckt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010070008.X03Im RIS seit
01.12.2011Zuletzt aktualisiert am
27.12.2011