RS Vwgh 2011/11/10 2010/07/0008

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.2011
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/07/0038 E 13. Dezember 2007 RS 8

Stammrechtssatz

Die Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages im Grunde des § 39 WRG 1959 setzt eine willkürliche Veränderung der natürlichen Abflussverhältnisse voraus, die dann nicht vorliegt, wenn die Maßnahmen etwa durch eine wasserrechtliche Bewilligung gedeckt sind.Die Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages im Grunde des Paragraph 39, WRG 1959 setzt eine willkürliche Veränderung der natürlichen Abflussverhältnisse voraus, die dann nicht vorliegt, wenn die Maßnahmen etwa durch eine wasserrechtliche Bewilligung gedeckt sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2010070008.X03

Im RIS seit

01.12.2011

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten