RS Vwgh 2011/11/17 2008/03/0174

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.2011
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Index

E1E
59/04 EU - EWR
91/01 Fernmeldewesen

Rechtssatz

Marktbeherrschende Unternehmen haben nicht nur die sektorspezifischen, sondern auch die allgemeinen Wettbewerbsregeln einzuhalten (Hinweis E vom 29. Oktober 2009, 2005/03/0002, mwN). Die Beurteilung des Vorliegens einer marktbeherrschenden Stellung und deren Missbrauchs hat daher unter Berücksichtigung der Grundsätze des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft zu erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2008030174.X01

Im RIS seit

14.12.2011

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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