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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ArbeitsmittelV 2000 §43 Abs3;Rechtssatz
Bei der Schätzung der Einkommensverhältnisse ist mangels Informationen von seiten des Beschuldigten von einem Durchschnittseinkommen auszugehen. Der Beschuldigte hat insoferne seine Einkommensverhältnisse darzulegen (vgl. E 14. Dezember 1998, 97/17/0143).Bei der Schätzung der Einkommensverhältnisse ist mangels Informationen von seiten des Beschuldigten von einem Durchschnittseinkommen auszugehen. Der Beschuldigte hat insoferne seine Einkommensverhältnisse darzulegen vergleiche E 14. Dezember 1998, 97/17/0143).
Schlagworte
Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht VerwaltungsstrafverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011020322.X01Im RIS seit
27.12.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2013