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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Rechtssatz
Bei einer Weigerung, sich zum Zwecke der Feststellung des Atemalkoholgehaltes zu der nächsten Dienststelle bringen zu lassen, ist nicht auch noch die Verweigerung der Untersuchung der Atemluft im Spruch des Strafbescheides aufzunehmen, zumal der erste Vorwurf den anderen beinhaltet.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Alkotest VerweigerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010020306.X01Im RIS seit
09.12.2011Zuletzt aktualisiert am
12.10.2017