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40/01 VerwaltungsverfahrenHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/18/0897 E 16. Juni 2011 RS 2Stammrechtssatz
Im Berufungsverfahren betreffend Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ist allein aus der langjährigen Dauer des inländischen Aufenthaltes des Fremden keine Zuständigkeit des UVS abzuleiten (vgl. E 29. April 2010, 2009/21/0299).Im Berufungsverfahren betreffend Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ist allein aus der langjährigen Dauer des inländischen Aufenthaltes des Fremden keine Zuständigkeit des UVS abzuleiten vergleiche E 29. April 2010, 2009/21/0299).
Schlagworte
Instanzenzug sachliche Zuständigkeit in einzelnen AngelegenheitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009180179.X02Im RIS seit
14.12.2011Zuletzt aktualisiert am
13.01.2012