RS Vwgh 2011/11/21 2009/18/0179

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Veröffentlicht am 21.11.2011
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §1;
FrPolG 2005 §60 Abs1;
FrPolG 2005 §60 Abs2 Z1;
FrPolG 2005 §9 Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/18/0897 E 16. Juni 2011 RS 2

Stammrechtssatz

Im Berufungsverfahren betreffend Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ist allein aus der langjährigen Dauer des inländischen Aufenthaltes des Fremden keine Zuständigkeit des UVS abzuleiten (vgl. E 29. April 2010, 2009/21/0299).Im Berufungsverfahren betreffend Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ist allein aus der langjährigen Dauer des inländischen Aufenthaltes des Fremden keine Zuständigkeit des UVS abzuleiten vergleiche E 29. April 2010, 2009/21/0299).

Schlagworte

Instanzenzug sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009180179.X02

Im RIS seit

14.12.2011

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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