RS Vwgh 2011/11/21 2008/18/0574

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.2011
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Index

20/02 Familienrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/18/0674 E 24. September 2009 RS 1

Stammrechtssatz

Die Scheidung einer Ehe besagt nicht, dass zuvor tatsächlich ein Familienleben bestanden hätte, und aus einem Beschluss über die einvernehmliche Scheidung kann nicht abgeleitet werden, dass keine Scheinehe vorgelegen habe (Hinweis E 13. November 2007, 2007/18/0488).

Schlagworte

freie Beweiswürdigung Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2008180574.X01

Im RIS seit

13.12.2011

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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