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20/02 FamilienrechtNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/18/0674 E 24. September 2009 RS 1Stammrechtssatz
Die Scheidung einer Ehe besagt nicht, dass zuvor tatsächlich ein Familienleben bestanden hätte, und aus einem Beschluss über die einvernehmliche Scheidung kann nicht abgeleitet werden, dass keine Scheinehe vorgelegen habe (Hinweis E 13. November 2007, 2007/18/0488).
Schlagworte
freie Beweiswürdigung Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008180574.X01Im RIS seit
13.12.2011Zuletzt aktualisiert am
02.01.2012