Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Die Beurteilung der Preisgestaltung auf ihre betriebswirtschaftliche Erklär- und Nachvollziehbarkeit ist in der Regel aus sachverständiger Sicht zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch für den vorliegenden Fall (Errichtung und Betrieb eines virtuellen Firmennetzes mit einem voraussichtlichen Anfangsbestand von ca. 7000 Mobiltelefonen samt Bereitstellung der erforderlichen Hardware), da die Beurteilung der Kalkulationsgrundlage, insbesondere der Kostenstruktur, von Mobilfunkunternehmen komplexe fachspezifische Fragen aufwirft.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2007040201.X03Im RIS seit
27.12.2011Zuletzt aktualisiert am
24.10.2014