Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Lässt eine Berufung, die zur Untermauerung des in deutscher Sprache verfassten Vorbringens auch Wiedergaben von EGMR-Entscheidungen in englischer Sprache enthält, erkennen, aus welchen Erwägungen der Berufungswerber den Bescheid bekämpft, ist ein Vorgehen nach § 13 Abs. 3 AVG unzulässig. Eine wörtliche Wiedergabe der Urteilserwägungen des EGMR in der Berufung wäre gar nicht erforderlich gewesen, weil eine Auseinandersetzung mit dieser Rechtsprechung durch die Behörde auch dann hätte erfolgen müssen, wenn lediglich die durch den EGMR entschiedene Rechtssache erkennbar bezeichnet worden wäre.Lässt eine Berufung, die zur Untermauerung des in deutscher Sprache verfassten Vorbringens auch Wiedergaben von EGMR-Entscheidungen in englischer Sprache enthält, erkennen, aus welchen Erwägungen der Berufungswerber den Bescheid bekämpft, ist ein Vorgehen nach Paragraph 13, Absatz 3, AVG unzulässig. Eine wörtliche Wiedergabe der Urteilserwägungen des EGMR in der Berufung wäre gar nicht erforderlich gewesen, weil eine Auseinandersetzung mit dieser Rechtsprechung durch die Behörde auch dann hätte erfolgen müssen, wenn lediglich die durch den EGMR entschiedene Rechtssache erkennbar bezeichnet worden wäre.
Schlagworte
VerfahrensbestimmungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2007040096.X02Im RIS seit
27.12.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015