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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §14;Rechtssatz
Dass die Dauerverwendung eines "Mitarbeiters Jobcenter" alle in § 4a PT-ZuordnungsV 2003 angeführten Aufgaben umfasst, lässt sich nicht aus § 4a PT-ZuordnungsV 2003 ableiten (Hinweis E vom 20. Mai 2009, 2008/12/0082). Vielmehr wäre es Sache des zur Festlegung der Organisation im Bereich des KEC Zuständigen, dort Arbeitsplätze einzurichten, die den Anforderungen des § 36 BDG 1979 zu entsprechen hätten. Ein Arbeitsplatz, der sämtliche auch im ersten Gedankenstrich des § 4a P-ZV 2003 enthaltenen Aufgaben als Dauerverwendung organisatorisch umschreiben würde, dürfte nach Maßgabe des vorzitierten Erkenntnisses keinesfalls eingerichtet werden.Dass die Dauerverwendung eines "Mitarbeiters Jobcenter" alle in Paragraph 4 a, PT-ZuordnungsV 2003 angeführten Aufgaben umfasst, lässt sich nicht aus Paragraph 4 a, PT-ZuordnungsV 2003 ableiten (Hinweis E vom 20. Mai 2009, 2008/12/0082). Vielmehr wäre es Sache des zur Festlegung der Organisation im Bereich des KEC Zuständigen, dort Arbeitsplätze einzurichten, die den Anforderungen des Paragraph 36, BDG 1979 zu entsprechen hätten. Ein Arbeitsplatz, der sämtliche auch im ersten Gedankenstrich des Paragraph 4 a, P-ZV 2003 enthaltenen Aufgaben als Dauerverwendung organisatorisch umschreiben würde, dürfte nach Maßgabe des vorzitierten Erkenntnisses keinesfalls eingerichtet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011120054.X01Im RIS seit
15.12.2011Zuletzt aktualisiert am
20.03.2012