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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §48;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2010/12/0001 E 12. Mai 2010 RS 2Stammrechtssatz
Der Begriff des Dienstplanes iSd BDG 1979 entspricht im Wesentlichen auch dem Verständnis der RV zum Personalvertretungsgesetz, BGBl. Nr. 133/1967 (208 BlgNR 11. GP, 17), die unter dem Dienstplan die grundsätzliche Diensteinteilung wie etwa die generelle Einteilung des Turnusdienstes bei der Exekutive und nicht die Einteilung im Einzelnen (z.B. Bestimmung, welcher Bedienstete eine Angelegenheit zu bearbeiten und an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Stunden Dienst zu versehen hat), welch letztere zu den Dienstaufträgen zähle, verstand (vgl. hiezu Schragel, PVG, Rz 9 zu § 9).Der Begriff des Dienstplanes iSd BDG 1979 entspricht im Wesentlichen auch dem Verständnis der Regierungsvorlage zum Personalvertretungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 133 aus 1967, (208 BlgNR 11. GP, 17), die unter dem Dienstplan die grundsätzliche Diensteinteilung wie etwa die generelle Einteilung des Turnusdienstes bei der Exekutive und nicht die Einteilung im Einzelnen (z.B. Bestimmung, welcher Bedienstete eine Angelegenheit zu bearbeiten und an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Stunden Dienst zu versehen hat), welch letztere zu den Dienstaufträgen zähle, verstand vergleiche hiezu Schragel, PVG, Rz 9 zu Paragraph 9,).
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010120009.X02Im RIS seit
23.12.2011Zuletzt aktualisiert am
07.02.2012