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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §13 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2009/11/0028Rechtssatz
Die Zustellung an einen Bevollmächtigten gemäß § 13 Abs. 2 ZustG ist auch dann wirksam, wenn sich der Empfänger nicht regelmäßig an der Abgabestelle aufhält und daher eine Ersatzzustellung gemäß § 16 leg. cit. unzulässig wäre (Hinweis E vom 13. Dezember 2010, 2010/10/0041, mwN).Die Zustellung an einen Bevollmächtigten gemäß Paragraph 13, Absatz 2, ZustG ist auch dann wirksam, wenn sich der Empfänger nicht regelmäßig an der Abgabestelle aufhält und daher eine Ersatzzustellung gemäß Paragraph 16, leg. cit. unzulässig wäre (Hinweis E vom 13. Dezember 2010, 2010/10/0041, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009110022.X02Im RIS seit
08.03.2012Zuletzt aktualisiert am
09.03.2012