RS Vwgh 2011/11/23 2009/11/0022

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.2011
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40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2009/11/0028

Rechtssatz

Die Zustellung an einen Bevollmächtigten gemäß § 13 Abs. 2 ZustG ist auch dann wirksam, wenn sich der Empfänger nicht regelmäßig an der Abgabestelle aufhält und daher eine Ersatzzustellung gemäß § 16 leg. cit. unzulässig wäre (Hinweis E vom 13. Dezember 2010, 2010/10/0041, mwN).Die Zustellung an einen Bevollmächtigten gemäß Paragraph 13, Absatz 2, ZustG ist auch dann wirksam, wenn sich der Empfänger nicht regelmäßig an der Abgabestelle aufhält und daher eine Ersatzzustellung gemäß Paragraph 16, leg. cit. unzulässig wäre (Hinweis E vom 13. Dezember 2010, 2010/10/0041, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009110022.X02

Im RIS seit

08.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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