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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2009/11/0028Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/09/0083 E 16. Mai 2001 RS 2Stammrechtssatz
Wird das gleiche Schriftstück mehrmals gültig zugestellt, so ist gemäß § 6 ZustG die erste Zustellung maßgebend; der zugestellte Akt gilt als "erlassen". Einer neuerlichen Zustellung kommt keine rechtliche Bedeutung mehr zu (Hinweis VwGH B 5. Dezember 1996, Zl. 94/09/0129).Wird das gleiche Schriftstück mehrmals gültig zugestellt, so ist gemäß Paragraph 6, ZustG die erste Zustellung maßgebend; der zugestellte Akt gilt als "erlassen". Einer neuerlichen Zustellung kommt keine rechtliche Bedeutung mehr zu (Hinweis VwGH B 5. Dezember 1996, Zl. 94/09/0129).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009110022.X01Im RIS seit
08.03.2012Zuletzt aktualisiert am
09.03.2012