Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6;Beachte
Besprechung in: GesRZ 5/2012, 200-202;Rechtssatz
Dass der bei einer nachfolgenden Veräußerung eines Wirtschaftsgutes erzielte Betrag ein Indiz für einen in dieser Höhe gelegenen Wert eben dieses Wirtschaftsgutes sein kann, entspricht der hg. Rechtsprechung (vgl. das Erkenntnis vom 6. April 1994, 91/13/0211; dort: Veräußerung von Mietrechten fünfzehn Monate nach Entnahme; vgl. auch das Erkenntnis vom 4. Februar 1971, 288/69, VwSlg 4180 F/1971).Dass der bei einer nachfolgenden Veräußerung eines Wirtschaftsgutes erzielte Betrag ein Indiz für einen in dieser Höhe gelegenen Wert eben dieses Wirtschaftsgutes sein kann, entspricht der hg. Rechtsprechung vergleiche das Erkenntnis vom 6. April 1994, 91/13/0211; dort: Veräußerung von Mietrechten fünfzehn Monate nach Entnahme; vergleiche auch das Erkenntnis vom 4. Februar 1971, 288/69, VwSlg 4180 F/1971).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009150115.X01Im RIS seit
30.12.2011Zuletzt aktualisiert am
23.05.2017