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25/02 StrafvollzugNorm
StVG §24 Abs1;Rechtssatz
Das StVG sieht in § 24 Abs. 1 und Abs. 3 StVG Vergünstigungen in Form der Benützung sonstiger eigener technischer Geräte (gemeint ist im Vergleich zu den davor genannten eigenen Fernseh- oder Radioapparaten) vor. Die Inanspruchnahme einer gewährten Vergünstigung in Form eines eigenen technischen Gerätes setzt entsprechende finanzielle Mittel des Strafgefangenen zum Erwerb eines solchen voraus.Das StVG sieht in Paragraph 24, Absatz eins und Absatz 3, StVG Vergünstigungen in Form der Benützung sonstiger eigener technischer Geräte (gemeint ist im Vergleich zu den davor genannten eigenen Fernseh- oder Radioapparaten) vor. Die Inanspruchnahme einer gewährten Vergünstigung in Form eines eigenen technischen Gerätes setzt entsprechende finanzielle Mittel des Strafgefangenen zum Erwerb eines solchen voraus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010060047.X02Im RIS seit
02.01.2012Zuletzt aktualisiert am
05.03.2012