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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §13 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2009/05/0244 E 13. Dezember 2011Rechtssatz
Der Mangel einer ausdrücklichen Vollmachtserteilung an den Ersatzempfänger durch den Beschwerdeführer wie auch eine allfällige Unkenntnis des Ersatzempfängers von der Bedeutung der Zustellung des Bescheides kann die Wirksamkeit der Ersatzzustellung an den Beschwerdeführer im Sinn des § 16 Abs. 1 ZustG nicht hindern.Der Mangel einer ausdrücklichen Vollmachtserteilung an den Ersatzempfänger durch den Beschwerdeführer wie auch eine allfällige Unkenntnis des Ersatzempfängers von der Bedeutung der Zustellung des Bescheides kann die Wirksamkeit der Ersatzzustellung an den Beschwerdeführer im Sinn des Paragraph 16, Absatz eins, ZustG nicht hindern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009050243.X01Im RIS seit
06.01.2012Zuletzt aktualisiert am
16.04.2012