RS Vwgh 2011/12/13 2009/05/0243

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Veröffentlicht am 13.12.2011
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40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2009/05/0244 E 13. Dezember 2011

Rechtssatz

Der Mangel einer ausdrücklichen Vollmachtserteilung an den Ersatzempfänger durch den Beschwerdeführer wie auch eine allfällige Unkenntnis des Ersatzempfängers von der Bedeutung der Zustellung des Bescheides kann die Wirksamkeit der Ersatzzustellung an den Beschwerdeführer im Sinn des § 16 Abs. 1 ZustG nicht hindern.Der Mangel einer ausdrücklichen Vollmachtserteilung an den Ersatzempfänger durch den Beschwerdeführer wie auch eine allfällige Unkenntnis des Ersatzempfängers von der Bedeutung der Zustellung des Bescheides kann die Wirksamkeit der Ersatzzustellung an den Beschwerdeführer im Sinn des Paragraph 16, Absatz eins, ZustG nicht hindern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009050243.X01

Im RIS seit

06.01.2012

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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