Index
34 MonopoleNorm
AVG §66 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2011/17/0173Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/17/0222 E 11. Dezember 2009 RS 2Stammrechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof nicht zuletzt auch für Beschlagnahmeverfahren ausgesprochen hat, macht auch die Zustellung eines Bescheides an eine Person diese nicht zur Partei des Verfahrens, wenn die Voraussetzungen für die Parteistellung objektiv nicht gegeben sind (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 24. November 1993, Zl. 93/02/0259, und vom 24. Juni 1997, Zl. 94/17/0388).Wie der Verwaltungsgerichtshof nicht zuletzt auch für Beschlagnahmeverfahren ausgesprochen hat, macht auch die Zustellung eines Bescheides an eine Person diese nicht zur Partei des Verfahrens, wenn die Voraussetzungen für die Parteistellung objektiv nicht gegeben sind vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 24. November 1993, Zl. 93/02/0259, und vom 24. Juni 1997, Zl. 94/17/0388).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011170171.X01Im RIS seit
18.01.2012Zuletzt aktualisiert am
10.05.2012