RS Vwgh 2011/12/15 2011/10/0012

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Veröffentlicht am 15.12.2011
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/17/0164 E 22. September 1989 RS 8

Stammrechtssatz

Aus § 17 Abs 1 AVG kann kein Recht abgeleitet werden, im Rahmen des Parteiengehörs den gesamten Akt - oder auch Aktenbestandteile -Aus Paragraph 17, Absatz eins, AVG kann kein Recht abgeleitet werden, im Rahmen des Parteiengehörs den gesamten Akt - oder auch Aktenbestandteile -

in Kopie von der Beh zugesendet zu erhalten. (Hinweis auf E vom 20.11.1986, 86/02/0091)

Schlagworte

Akteneinsicht Parteiengehör

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2011100012.X01

Im RIS seit

19.01.2012

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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