RS Vwgh 2011/12/21 2011/12/0089

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Veröffentlicht am 21.12.2011
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2011/12/0105

Rechtssatz

Wurde einem früheren Bescheid durch einen späteren derogiert, so entfaltet er - ohne dass es dazu seiner förmlichen Aufhebung bedurfte - keine Rechtswirkungen mehr.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2011120089.X01

Im RIS seit

09.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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