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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52;Rechtssatz
Im Ruhestandsversetzungsverfahren nach § 14 BDG 1979 ist das dienstliche Verhalten des Beamten - und nicht etwa nur die Ergebnisse der im persönlichen Gespräch mit ihm erstellten Anamnesen - für die psychiatrische Einschätzung seines Gesundheitszustandes von besonderer Bedeutung. Kommen (Vor-)Gutachten zu diametral entgegen gesetzten Einschätzung zeigt sich die Wichtigkeit des Vorhandenseins eines umfassenden Bildes des beruflichen Verhaltens des Beamten als Gutachtensgrundlage.Im Ruhestandsversetzungsverfahren nach Paragraph 14, BDG 1979 ist das dienstliche Verhalten des Beamten - und nicht etwa nur die Ergebnisse der im persönlichen Gespräch mit ihm erstellten Anamnesen - für die psychiatrische Einschätzung seines Gesundheitszustandes von besonderer Bedeutung. Kommen (Vor-)Gutachten zu diametral entgegen gesetzten Einschätzung zeigt sich die Wichtigkeit des Vorhandenseins eines umfassenden Bildes des beruflichen Verhaltens des Beamten als Gutachtensgrundlage.
Schlagworte
Anforderung an ein Gutachten Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende PrivatgutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011120083.X01Im RIS seit
30.01.2012Zuletzt aktualisiert am
12.03.2012