Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §91 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/04/0033 E 8. Mai 2002 RS 3Stammrechtssatz
Bei der Frage, ob ein gewerberechtlicher Geschäftsführer gemäß § 91 Abs. 1 zweiter Satz GewO 1994 abzuberufen ist, kommt es nicht darauf an, ob dem abzuberufenden Geschäftsführer ein maßgeblicher Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte im Sinn des Abs. 2 dieser Bestimmung zusteht.Bei der Frage, ob ein gewerberechtlicher Geschäftsführer gemäß Paragraph 91, Absatz eins, zweiter Satz GewO 1994 abzuberufen ist, kommt es nicht darauf an, ob dem abzuberufenden Geschäftsführer ein maßgeblicher Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte im Sinn des Absatz 2, dieser Bestimmung zusteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011040200.X03Im RIS seit
06.03.2012Zuletzt aktualisiert am
04.04.2012