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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §8 Abs1;Rechtssatz
In den Darlegungen des ärztlichen Gutachters fehlen Aussagen darüber, zu welchen Tätigkeiten (Schwere der Arbeit, Körperhaltungen, Zeitdruck, Nässe und Kälte usw.) der Arbeitslose im fraglichen Zeitraum aus medizinischer Sicht noch befähigt war. Allenfalls unter Beiziehung eines Sachverständigen auf dem Gebiet der Berufskunde hätte die Behörde sodann auf Grund solcher Angaben zu beurteilen gehabt, ob wegen der gesundheitlichen Einschränkungen des Arbeitslosen Berufsunfähigkeit iSd § 273 ASVG vorliegt (Hinweis: E 26. Jänner 2010, Zl. 2008/08/0012, mwN).In den Darlegungen des ärztlichen Gutachters fehlen Aussagen darüber, zu welchen Tätigkeiten (Schwere der Arbeit, Körperhaltungen, Zeitdruck, Nässe und Kälte usw.) der Arbeitslose im fraglichen Zeitraum aus medizinischer Sicht noch befähigt war. Allenfalls unter Beiziehung eines Sachverständigen auf dem Gebiet der Berufskunde hätte die Behörde sodann auf Grund solcher Angaben zu beurteilen gehabt, ob wegen der gesundheitlichen Einschränkungen des Arbeitslosen Berufsunfähigkeit iSd Paragraph 273, ASVG vorliegt (Hinweis: E 26. Jänner 2010, Zl. 2008/08/0012, mwN).
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Sachverständiger ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009080265.X02Im RIS seit
18.01.2012Zuletzt aktualisiert am
01.10.2018