TE Vwgh Beschluss 1992/11/12 92/18/0431

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Veröffentlicht am 12.11.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof;

Norm

VwGG §34 Abs1;

Betreff

Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Vizepräsident Dr. Jabloner und die Hofräte Dr. Stoll und Dr. Graf als Richter, im Beisein der Schriftführerin Dr. Wildmann, in der Beschwerdesache des K in W, vertreten durch Dr. H, Rechtsanwalt in W, gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 6. September 1991, Zl. 566.037/2-III/16/91, betreffend Ausdehnung der Schubhaft, den Beschluß gefaßt:

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Begründung

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 6. September 1991 wurde gemäß § 5 Abs. 2 Fremdenpolizeigesetz die Ausdehnung der über den Beschwerdeführer, einen indischen Staatsangehörigen, verhängten Schubhaft bis zur Höchstdauer von insgesamt drei Monaten, nämlich bis längstens 23. Mai 1991, für zulässig erklärt.

Gegen diesen Bescheid brachte der Beschwerdeführer sowohl eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof (protokolliert zur Zl. 92/18/0027) als auch eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof ein. Mit Beschluß vom 9. Juni 1992, B 1206-1209/91, lehnte der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der Beschwerde ab und trat sie mit Beschluß vom 15. Oktober 1992 dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung ab.

Die vom Verfassungsgerichtshof abgetretene Beschwerde ist unzulässig. Mit der (vor der Abtretung erfolgten) Einbringung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof hat der Beschwerdeführer sein Beschwerderecht verbraucht (siehe die hg. Beschlüsse vom 24. Juni 1988, Zl. 88/11/0136, und vom 13. Jänner 1992, Zl. 91/19/0347, jeweils mit weiteren Judikaturhinweisen).

Die Beschwerde war daher gemäß § 34 Abs. 1 VwGG mangels Berechtigung zur ihrer Erhebung ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluß zurückzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180431.X00

Im RIS seit

12.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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