Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Wird ein Antrag eines Beamten auf Auszahlung von Geldbeträgen für die Betreuung eines Polizeidiensthundes an seinen Ehepartner zurückgewiesen, wird damit nicht über eine Gebührlichkeit von Beträgen für die Betreuung des Diensthundes durch den Ehepartner des Beamten gegenüber dem Beamten abgesprochen.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008120199.X01Im RIS seit
24.01.2012Zuletzt aktualisiert am
12.03.2012