RS Vwgh 2011/12/21 2008/12/0199

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Veröffentlicht am 21.12.2011
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Wird ein Antrag eines Beamten auf Auszahlung von Geldbeträgen für die Betreuung eines Polizeidiensthundes an seinen Ehepartner zurückgewiesen, wird damit nicht über eine Gebührlichkeit von Beträgen für die Betreuung des Diensthundes durch den Ehepartner des Beamten gegenüber dem Beamten abgesprochen.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2008120199.X01

Im RIS seit

24.01.2012

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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