RS Vwgh 2011/12/21 2008/08/0196

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.2011
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Rechtssatz

Im Verfahren auf Zuerkennung von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht bei Umständen, die der persönlichen Sphäre des Arbeitslosen zuzurechnen sind, eine spezifische Mitwirkungspflicht der Partei, weil die genaue Kenntnis dieser Umstände der Behörde ohne Mitwirkung der Partei naturgemäß verschlossen bleibt (Hinweis: E 20. Oktober 1992, 92/08/0019, E 19. Jänner 2011, 2008/08/0020, und E 25. Mai 2011, 2008/08/0236).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2008080196.X02

Im RIS seit

01.02.2012

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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