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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs1 Z1;Rechtssatz
Bei einer Bescheidbeschwerde gemäß Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG ist unter einer Klaglosstellung nach § 33 Abs 1 und § 56 erster Satz VwGG nur eine solche zu verstehen, die durch eine formlose Aufhebung des beim VwGH angefochtenen Bescheids - im Besonderen durch die belBeh oder die allenfalls in Betracht kommende Oberbeh oder durch den VfGH - eingetreten ist.Bei einer Bescheidbeschwerde gemäß Artikel 131, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG ist unter einer Klaglosstellung nach Paragraph 33, Absatz eins und Paragraph 56, erster Satz VwGG nur eine solche zu verstehen, die durch eine formlose Aufhebung des beim VwGH angefochtenen Bescheids - im Besonderen durch die belBeh oder die allenfalls in Betracht kommende Oberbeh oder durch den VfGH - eingetreten ist.
Schlagworte
Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz Allgemein Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011070186.X01Im RIS seit
09.02.2012Zuletzt aktualisiert am
08.07.2014