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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2010/15/0089 E 22. Dezember 2011Rechtssatz
Die Behörde ist verpflichtet, im Rahmen der Begründung des Schätzungsergebnisses auf die für die Schätzung bedeutsamen Behauptungen und Einwendungen des Abgabepflichtigen einzugehen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 28. Oktober 2004, 2001/15/0137).Die Behörde ist verpflichtet, im Rahmen der Begründung des Schätzungsergebnisses auf die für die Schätzung bedeutsamen Behauptungen und Einwendungen des Abgabepflichtigen einzugehen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 28. Oktober 2004, 2001/15/0137).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010150088.X03Im RIS seit
31.01.2012Zuletzt aktualisiert am
24.06.2013